Skip to main content

Frühförderung

Unsere ambulante und mobile heilpädagogische Frühförderung richtet sich an Kinder im Alter von 4 Monaten – 6 Jahren mit einer Entwicklungsverzögerung in den Bereichen:

  • Sprache    
  • Motorik
  • Kognition
  • Sozialverhalten
  • Emotion

Unser multidisziplinäres Team fördert ganzheitlich in enger Zusammenarbeit mit den Eltern, der Kindertagesstätte, Kinderärzten und anderen Einrichtungen.

Neben der Förderung der Kinder werden die Eltern und bei Bedarf die Fachkräfte in der Kindertagesstätte ressourcenorientiert beraten.

Unsere Schwerpunkte sind:

  • Langfristiger Ausgleich der Entwicklungsverzögerung
  • Verbesserung der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und der Konzentration
  • Förderung der Sprachentwicklung
  • Soziale und emotionale Stabilisierung
  • Verbesserung der Kontakt- und Beziehungsgestaltung
  • Ausbau der motorischen und feinmotorischen Fähigkeiten
  • Erlangung der Schulfähigkeit

Wir begleiten ...

Kinder im Alter von 4 Monaten bis hin zur Einschulung und ihre Familien.

Wir unterstützen Ihr Kind dabei ...

  • sich zu entspannen
  • Konfliktlösestrategien zu finden
  • auftretende Ängste zu bewältigen
  • sich selbst mit allen Sinnen zu spüren
  • längerfristige Beziehungen einzugehen
  • sich in der Gemeinschaft wohlzufühlen
  • seine motorischen Fähigkeiten zu stärken
  • seine kognitiven Fähigkeiten zu erweitern
  • Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren
  • ein positives Selbstwertgefühl zu entwickeln
  • seine sprachlichen Fähigkeiten zu verbessern
  • altersgerecht Kontakte zu knüpfen und zu gestalten
  • Gefühle wahrzunehmen, einzuordnen und auszudrücken

Wir empfehlen heilpädagogische Frühförderung, wenn ...

  • Ihr Kind im Kindergarten Probleme hat
  • Ihr Kind durch altersuntypisches Spielverhalten auffällt
  • Ihr Kind in der motorischen Entwicklung eingeschränkt wirkt
  • Ihr Kind sprachlich nicht altersgerecht entwickelt zu sein scheint
  • Ihr Kind sich insgesamt oder in Teilbereichen deutlich verzögert entwickelt
  • Ihr Kind Probleme im Aufbau und in der Gestaltung von Beziehungen aufweist
  • Ihr Kind Verhaltensauffälligkeiten im Kindergarten und im familiären Alltag zeigt
  • Ihr Kind über eine geringe Aufmerksamkeits-­ und Konzentrationsfähigkeit verfügt

Wir orientieren uns ...

an der gesetzlichen Grundlage der Eingliederungshilfe nach SGB XII, §53,54. Anlehnend an diese Gesetzgebung wird die Frühförderung vom zuständigen Sozialhilfeträger der jeweiligen Stadt finanziert. Dafür ist es notwendig, dass Sie als Eltern, nachdem die Behandlung von Ihrem Kinderarzt als erforderlich erachtet wurde, zunächst einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.

Für diesbezügliche Fragen oder Terminabsprachen stehen wir Ihnen gerne jederzeit beratend und begleitend zur Verfügung.